Deklaration

  20:36 Uhr 

Das Etikett muss schon einiges zu Papier bringen: Angefangen mit der effektiven Produktprofilierung und einer werbewirksamen Förderung von Verkaufs- und Absatzzahlen soll das Etikett auch klare Differenzierungsangebote im Meer der anstehenden Flaschen liefern, sinnvoll informieren, sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und bei alledem oder gerade deswegen mit einer künstlerisch-ästhetischen Anmutung aufwarten.

WeinetikettDem Weinkonsumenten wiederum, der in vielen Fällen keine Möglichkeit hat, das zu erwerbende Produkt im Vorfeld zu verkosten,  muss bei diesen "Anstrengungen" das Recht gewährt werden, möglichst objektiv über die Inhalte
informiert zu werden. Als "Zielobjekt" dieses Aufwandes sollte auch der ausländische Weingenießer, der immerhin zum Kauf des Produktes animiert werden soll, nicht mit unnötigem und unverständlichem Bezeichnungs-Wirrwarr deutscher Bürokratie überfrachtet werden. Um diesem "Problem" zu Leibe zu rücken, sind viele Erzeuger inzwischen dazu übergegangen, das "Schauetikett"
mit einem hübschen Motiv und wenigen Informationen zu versehen und die entscheidenden Daten auf dem "Rückenetikett" unterzubringen.

Letzteres wird somit zum "Hauptetikett" und trägt für den "Qualitätswein bestimmten Anbaugebietes" folgende obligatorischen Angaben:

  • Qualitätsstufe (zum Beispiel QmP; Qualitätswein mit Prädikat),
  • Name des Anbaugebietes (zum Beispiel Saale-Unstrut),
  • zusätzliche geografische Angaben (Würzburger Stein für den Namen der Weinbaugemeinde und die Lage),
  • die zugeteilte amtliche Prüfnummer
  • Außerdem muss angegeben werden, wenn es sich um Weinarten wie Rosé, Weißherbst, Rotling oder Perlwein handelt.

Die "Visitenkarte" des Weines verpflichtet zur Auskunft über

  1. die Höhe des Alkoholgehalts,
  2. die Menge des Flascheninhaltes (Nennvolumen in Milliliter, Centiliter oder Liter)
  3. und den Abfüller (etwa Weingut Müller, Winzergenossenschaft Auggen).

Freiwillig und erlaubt ist die Nennung von:

  • Rebsorte (die angegebene Rebsorte muss dann zu 85 Prozent im Wein enthalten sein),
  • Jahrgang (ebenfalls: 85 Prozent des Weines muss aus dem genannten Jahr stammen),
  • Weinart (Rotwein oder Weißwein),
  • Geschmack oder Restzuckergehalt,
  • Erzeuger (zum Beispiel Weingut Felix Otto),
  • Geschichte des Weins,
  • natürlichen Weinbaubedingungen,
  • Empfehlungen für die Verwendung des Weins (etwa passende Speisen),
  • Reife und charakterisierenden Merkmalen (zum Beispiel zu Duft und Aromen).
  • Informationen wie gesundheitsbezogene Fakten (zum Beispiel »Diabetikerwein«),
  • Hinweisen auf ausdrücklich zugelassene Auszeichnungen (zum Beispiel Landes- und Bundesweinprämierungen, Deutsches Weinsiegel, etc.)
  • Angaben über den Vermarkter.

Um den Verbraucher nicht unnötig zu verwirren und Täuschungen zu verhindern, dürfen weitergehende "Texte" auf Etiketten nicht untergebracht werden, es gilt das so genannte Verbotsprinzip, nach dem "nicht ausdrücklich zugelassene Angaben nicht erlaubt sind". Das betrifft beispielsweise Aussagen wie: "Spätauslese", "bestes Fass", "echt", "natur" oder "garantiert".

Quelle: http://www.wein.de/

Rezeptur für 5 Liter Bananen-Dessertwein (lieblich)

1,5 kg Bananen
5 ml Antigel
1 l + 2,75 l Wasser
1,25 kg Zucker
25 g Milchsäure (80%)
1 Fl. Reinzuchthefe
2 g Hefenährsalz
1 g Kaliumpyrosulfit

  1. Die Bananen schälen und zerkleinern, mit dem Antigel und 1 l Wasser etwa 30 min aufkochen. Dann 12 h zugedeckt stehen lassen.
  2. Den Zucker, 2,75 l Wasser und 0,5 g Kaliumpyrosulfit zur Maische hinzufügen.
  3. Dann Milchsäure, Reinzuchthefe und Nährsalz hinzugeben.
  4. Die Maische in das Gärgefäß einfüllen, den Gärverschluss aufsetzen und bei Raumtemperatur gären lassen.
  5. Nach 1 Woche die Maische durch einen Leinenbeutel abpressen. Mit 0,5 g Kaliumpyrosulfit abschwefeln und wieder in den gereinigten Gärbehälter zurückfüllen.
  6. Nun weiter gären lassen. Bilden sich beim Schütteln des Gärbehälters keine Gasbläschen mehr, so ist die Gärung beendet. Nun den Gärbehälter an einen kühlen Ort stellen damit sich Hefezellen und Trubstoffe am Boden absetzen können.
  7. Nach etwa 2-3 Abstichen sollte der Wein klar sein.
  8. Auf Weinfehler und besonders auf Weinkrankheiten achten.
  9. Nun kann die Abfüllung und Lagerung in Flaschen erfolgen

 

Quelle: http://www.wein-selbstgemacht.de

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