Gentechnisch veränderte Lebensmittel

  16:57 Uhr 

Inhalt:

  • Definition “Gentechnik”
  • Was bedeutet die Abkürzung GVO
  • Warum bauen Landwirte gentechnisch veränderte Pflanzen an?
  • Sind GVO-Lebensmittel anders als herkömmliche Produkte?
  • Welche Lebensmittel aus GVOs gibt es denn schon zu kaufen?
  • Kennzeichnung

1. Definition „Gentechnik“

Gentechnik, Gentechnologie, Teilgebiet der Molekularbiologie und Biotechnologie, das Verfahren zur gezielten Veränderung der Erbanlagen (Gene) von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren entwickelt. Stand der Technik sind bereits gentechnisch produzierte Medikamente, veränderte Pflanzen und Tiere. Die Kritik der Umweltverbände verweist bes. auf das Risiko der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. In Dtl. sind die Aktivitäten der G. durch das G.-Gesetz vom 20. 6. 1990 (Novellierung zum 1. 1. 1994 in Kraft getreten) geregelt.(aus Brockhaus, Internet)

2. Was bedeutet die Abkürzung GVO?

Die Abkürzung GVO steht für „gentechnisch veränderte Organismen“. Hierunter fallen, wie der Name schon sagt, Pflanzen oder Mikroorganismen, die dank gentechnischer Verfahren verändert wurden. Bei der Veränderung werden einzelne Gene in das Erbgut der Organismen eingebaut. Dadurch können Pflanzen neue Eigenschaften, wie z.B. Abwehrstoffe gegen bestimmte Insektenschädlinge bilden und sich dadurch schützen. Ein Gen kann z.B. die Bauanleitung für einen bestimmten Eiweißstoff  - ein Protein oder Enzym - enthalten.

Der Unterschied: Man fragt sich natürlich, wo nun der Unterschied zwischen Züchtung und gentechnischer Veränderung liegt.
Bei Züchtung werden die Erbinformationen komplett vom Vater und der Mutter auf die Tochterorganismen übertragen. Dabei werden auch unerwünschte oder negative Eigenschaften weitervererbt.
Bei den heutigen gentechnischen Verfahren können einzelne Gene in die Pflanzen eingebaut werden und die positiven Eigenschaften werden besonders gefördert.

3. Warum bauen Landwirte gentechnisch veränderte Pflanzen an?

Für die Landwirte bieten gentechnisch veränderte Pflanzen Vorteile. Diese sind jedoch nicht verallgemeinerbar. Sie sind je nach Art des neu eingeführten Merkmals verschieden.

Ein Beispiel sind Pflanzen mit höheren Abwehrstoffen gegen Insekten. Bei ihnen kann der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln verringert werden.
Bei anderen Pflanzen kann der Einsatz von Maschinen und die Arbeitszeit verringert werden.

Allgemeine Ziele:

  • bessere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe
  • bessere produktionstechnische Eigenschaften
  • Stärkung der Pflanzenabwehr
  • Stärkung der pflanzeneigenen Nährstoffversorgung

4. Sind GVO-Lebensmittel anders als herkömmliche Produkte?

Auf den ersten Blick unterscheiden sich die gentechnisch veränderten Lebensmittel nicht von den bisher gewohnten. Nur das neu eingebaute Merkmal, z.B. ein bestimmtes Eiweiß weißt auf die genetische Veränderung hin.
Einige Zutaten aus Mais oder Soja werden inzwischen so verarbeitet, dass man keine Unterschiede mehr messen kann.
GVO-Lebensmittel bieten dem Verbraucher die gleiche Qualität, wie die herkömmlichen Lebensmittel.

5. Welche Lebensmittel aus GVOs gibt es denn schon zu kaufen?

Am häufigsten findet man Lebensmittel, die kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie soja- oder maishaltige Zutaten enthalten. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass seit 1996 genetisch veränderte Soja-, Mais-, Raps- und Baumwollpflanzen angebaut werden. Die Menge der so angebauten Pflanzen steigt jährlich an. Die Hälfte aller angebauten Sojapflanzen ist inzwischen genetisch verändert.
Es wird deutlich, dass sich die Gentechnik vor allem auf die Anwendung bei Nutzpflanzen beschränkt. Obst und Gemüse – auch Tomaten – sind nicht gentechnisch verändert.
Anders ist dies bei Futtermitteln. Tier, wie Rinder, Schweine und Geflügel, werden schon seit Jahren mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert.

6. Kennzeichnung

In der Europäischen Union (EU) wurde die Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel neu geregelt. Was heißt das?

Seit 1997 gibt es Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Diese sind nun deutlich ausgeweitet worden. Die neuen Regeln sind am 18. April 2004 in Kraft getreten. Sie wurden von den EU-Mitgliedstaaten und vom EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommen.

Mit der Kennzeichnung werden wir als Verbraucher darüber informiert, ob bei einem Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen verwendet wurden. Wir erhalten dadurch die Möglichkeit, uns vor dem Kauf eines Nahrungsmittel zu entscheiden, ob wir eben gentechnisch veränderte Lebensmittel essen möchten oder auf Grund von Allergien darauf verzichten.

Hierzu habe ich einen aktuellen Zeitungsartikel beigefügt, der die Diskussion um die GVO-Produkte deutlich macht: Gen-Food Etiketten
Wie wird gekennzeichnet und wo finde ich den Hinweis auf die Gentechnik?
Der Kennzeichnungstext und die Platzierung ist genau vorgeschrieben:
entweder „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem .... hergestellt“.
Bei verpackten Lebensmitteln muss dieser Text auf die Zutatenliste, als Ergänzung zu der betroffenen Zutat stehen. Die Zutatenliste findet man auf dem Etikett.
Was ändert sich mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften?
Bisher: Die Lebensmittel die aus GVO bestehen oder aus GVO hergestellt wurden sind kennzeichnungspflichtig. Vorraussetzung war, dass die GVOs im Lebensmittel nachgewiesen werden konnten.
Zusätzlich: Lebensmittel die aus GVOs bestehen, aber dies nicht mehr im Lebensmittel nachgewiesen werden kann, müssen ab April 2004 trotzdem als GVO ausgewiesen werden.
Grundsätzlich gelten diese Bestimmungen auch für Zusatzstoffe und Aromen: Sie sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie aus GVOs hergestellt wurden. Beispiel: In vielen Produkten wie Schokolade, Eis oder Pudding wird etwa der Zusatzstoff Lecithin verwendet. Er muss gekennzeichnet werden, wenn er aus gentechnisch veränderten Sojabohnen stammt

Wenn GVO-Lebensmittel sicher und von gleicher Qualität sind - wozu Kennzeichnung?

Mit den neuen europäischen Kennzeichnungsvorschriften erhalten die Konsumenten Wahlfreiheit. Jeder kann beim Einkauf Lebensmittel mit GVO-Zutaten sofort erkennen.

Allerdings: Die Kennzeichnung ist kein Warnhinweis. Sie liefert Informationen, ob ein Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurde. Mit Sicherheit oder Qualität hat die Kennzeichnung nichts zu tun.

Auf einen Blick: Mögliche Anwendungen der Gentechnik im Lebensmittelbereich und ihre Kennzeichnung.

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Quelle: www.waswiressen.de

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